Planung

Die Planung unterteilt sich grundsätzlich in Einreich- und Detailplanung.

Die Einreichplanung ist für die Erwirkung der behördlichen Bewilligungen notwendig und umfasst die folgenden Teilleistungen:
  • Vorentwurf: Erarbeitung und Darstellen der grundsätzlichen Planung

  • Entwurf: Erarbeiten und Darstellen der endgültigen Planung

  • Bewilligungsplanung: Erarbeiten der notwendigen Unterlagen für die Behörde

 


Die Detailplanung dient als Grundlage für die endgültige Ausführung und umfasst folgende Teilleistungen:
  • Ausführungsplanung: Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Lösung

  • Ausschreibung: Ermitteln von Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen

  • Mitwirkung bei der Vergabe: Prüfung der Angebote sowie Mitwirken bei der Auftragsvergabe