Planung

Die Planung unterteilt sich grundsätzlich in Einreich- und Detailplanung.

Die Einreichplanung ist für die Erwirkung der behördlichen Bewilligungen notwendig und umfasst die folgenden Teilleistungen:

  • Vorentwurf: Erarbeitung und Darstellen der grundsätzlichen Planung
  • Entwurf: Erarbeiten und Darstellen der endgültigen Planung
  • Bewilligungsplanung: Erarbeiten der notwendigen Unterlagen für die Behörde

Die Detailplanung dient als Grundlage für die endgültige Ausführung und umfasst folgende Teilleistungen:
  • Ausführungsplanung: Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Lösung
  • Ausschreibung: Ermitteln von Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
  • Mitwirkung bei der Vergabe: Prüfung der Angebote sowie Mitwirken bei der Auftragsvergabe