Im Siedlungswasserbau können in der Regel Fördermittel von folgenden Institutionen in Anspruch genommen werden:
- von den jeweiligen Landesregierungen
- Bundesregierung (Abwicklung durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH)
Auszugweise sind folgende Unterlagen zum Förderungsansuchen notwendig:
- Ansuchenformblätter
- Katalog mit Kostenschätzung
- bewilligtes Projekt
- Finanzierungsnachweise
- Kosten Leistungsrechnung
Nach Abschluss des Projektes sind der zuständigen Behörde entsprechende Ausführungsunterlagen (Kollaudierung) vorzulegen.