Die Leistungen der Bauarbeitenkoordination werden nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) gefordert und unterteilen sich in:
- Planungskoordination
- Baustellenkoordination
Die Planungskoordination beinhaltet:
- Koordination mit allen an der Planung Beteiligten
- Mitwirkung bei der Erstellung des Baustelleneinrichtungsplanes
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
- Unterlage für spätere Arbeiten
- Vorankündigung an das zuständige Arbeitsinspektorat
Die Baustellenkoordination beinhaltet:
- Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung
- Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheits-
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Überwachung der Ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
- Überwachung Einhaltung SiGe-Plan
- Anpassung des SiGe-Planes und der Unterlage für spätere Arbeiten an den Baufortschritt